Kunden werben Kunden!

Gas- und Stromkunden aufgepasst!

Empfehlen Sie uns weiter!
Als kleines Dankeschön erhalten Sie 30,00 Euro.

Für jeden neuen Strom- und/oder Gaskunden, den Sie für uns gewinnen, erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss des "elektronischen Kundenwechselprozesses" eine Prämie in Höhe von 30,00 Euro. Wechselwillige finden nachfolgend die Teilnahmebedingungen. Die entsprechenden Lieferverträge können bequem heruntergeladen oder zugesandt werden. Gern beraten wir Sie vor Ort und kümmern uns um alles Weitere.

Voraussetzungen

  • Der Werber ist Energie-Kunde bei den Gemeindewerken Schönkirchen GmbH.
  • Der Geworbene ist Neukunde bei den Gemeindewerken Schönkirchen GmbH und wechselt nicht innerhalb des Produktangebots der Gemeindewerke Schönkirchen GmbH.
  • Bei dem Werber und dem geworbenen Neukunden handelt es sich um Privatpersonen.
  • Der Geworbene war innerhalb der letzten 6 Monate kein Kunde der Gemeindewerke Schönkirchen GmbH.
  • Die Vertragsdaten des geworbenen Neukunden müssen den Gemeindewerken Schönkirchen GmbH vollständig vorliegen. Die Übermittlung der Daten des Werbers durch den Neukunden erfolgt mit der Zustimmung des Werbers.
  • Bei der Neukundenwerbung muss der Werber mit seinem Namen genannt werden. Nachträgliche Angaben können nicht berücksichtigt werden.
  • Der geworbene Neukunde wird von den Gemeindewerken Schönkirchen GmbH akzeptiert und mit Energie beliefert. Die Gemeindewerke Schönkirchen GmbH behalten sich allerdings das Recht vor, Neukunden ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Mit Ablehnung des Neukunden verfällt die Verpflichtung zur Zahlung einer Prämie.

Einschränkungen

  • Das „Kunden werben Kunden“-Programm ist für jeden Kunden außerhalb von Schönkirchen im gesamten Vertriebsgebiet verfügbar.
  • Der Werber und der geworbene Neukunde dürfen nicht im selben Haushalt leben, ebenso sind Selbstwerbungen ausgeschlossen.
  • Mitarbeiter der Gemeindewerke Schönkirchen GmbH sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Prämienregelung

  • Der Werber erhält pro Neukunde eine einmalige Prämie je neu abgeschlossenem Vertrag

    • in Höhe von 30 Euro brutto für ein Strom-Produkt und
    • in Höhe von 30 Euro brutto für ein Erdgas-Produkt.

  • Die Auszahlung der Prämie erfolgt via Überweisung des Betrags auf das uns bekannte Bankkonto des Werbers. Die Auszahlung der Prämie erfolgt ca. 30 Tage nach Lieferbeginn und unter der Voraussetzung, dass der geworbene Neukunde auch tatsächlich beliefert wird. Aufgrund des gesetzlich geregelten Lieferantenwechselprozesses kann die Auszahlung bis zu mehreren Wochen nach dem Vertragsabschluss erfolgen.

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